Carsten Schwarze - Versicherungsmakler in Bad Salzuflen

Ver­sicherungs­makler

Carsten Schwarze

Versicherungsvergleich für

Privat- und Gewerbekunden

Zweitwagen und andere Sondereinstufungen

Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung und weitere Sondereinstufungen

Der Versicherer gewährt bedingungsgemäß eine Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug.

Die Zweitwagenreglung kann unter anderen bei folgenden Sachverhalten angewendet werden.

  • Zweitwagen: Ein weiteres Fahrzeug wird auf den bisherigen Versicherungsnehmer zugelassen
  • Ehegatten-Reglung: Auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner wird ein KFZ zugelassen
  • Führerschein-Reglung: Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines KFZ berechtigt ist
  • Fahranfängerreglung: Sondereinstufung möglich, wenn auf einen Elternteil schon ein KFZ zugelassen ist
  • Trennungsreglung: Sondereinstufung bis Schadensfreiheitsklasse 10 möglich
  • Dienstwagen-Reglung: Hat der Versicherungsnehmer einen auf seinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassenen Dienstwagen gefahren, erfolgt eine Sondereinstufung des Schadenfreiheitsrabatts
  • Übernahme eines Rabatts: Auch die Übernahme eines Rabatts von einer nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist möglich

 

Da jede Versicherung ihre eigene Reglung hat, ist eine individuelle Betrachtung nötig.


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