Egal ob Sie als Fußgänger unterwegs sind, mit dem Auto, E-Bike oder Bus fahren: Sämtliche Fortbewegungsarten sind versichert. Beim Autokauf sind Sie mit der Premiumvariante auch dann geschützt, wenn der Rechtsschutzvertrag bis zu zwei Wochen nach dem Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wird. Vorausgesetzt Ihnen war der Versicherungsfall bei Abschluss des Rechtsschutzvertrags noch nicht bekannt.
Leistungsart | Fallbeispiel |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | Sie haben Ärger rund ums Kfz, zum Beispiel bei Autokauf, Reparaturen, Garantie. |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | Angeblich sind Sie zu schnell gefahren, es ergeht ein Bußgeldbescheid. Sie sollen behindernd geparkt haben und es drohen Punkte in Flensburg. |
Verwaltungs-Rechtsschutz | Ihnen wird der Führerschein entzogen oder es droht die Auflage eines Fahrtenbuchs. |
Schadenersatz-Rechtsschutz | Sie werden bei einem Verkehrsunfall verletzt und verlangen Schmerzensgeld. |
Straf-Rechtsschutz | Sie fahren einen Fußgänger an, man wirft Ihnen fahrlässige Körperverletzung vor. |
Steuer-Rechtsschutz | Sie streiten um die Kfz-Steuer wegen einer falschen Schadstoffklasse. |
Reise-Vertrags-Rechtsschutz (in Premium) | Wegen Reisemängeln gibt es Streitigkeiten mit dem Veranstalter. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. |
Quelle ARAG Rechtsschutzversicherung 2015