ZWEITWAGENVERSICHERUNG
UND WEITERE REGELUNGEN

Zweitwagen ver­sichern lassen und was es zu beachten gibt.


ZWEITWAGENREGELUNG, ZWEITWAGENVERSICHERUNG UND WEITERE SONDEREINSTUFUNGEN


Der Versicherer gewährt bedingungsgemäß eine Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug. Die sogenannte Zweitwagenreglung kann unter anderen bei folgenden Sachverhalten angewendet werden:

ZWEITWAGEN

Ein weiteres Fahrzeug wird auf den bisherigen Versicherungsnehmer zugelassen.

EHEGATTEN-REGELUNG

Auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner wird ein KFZ zugelassen.

FÜHRERSCHEIN-REGELUNG

Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines KFZ berechtigt ist.

FAHRANFÄNGERREGELUNG

Sondereinstufung möglich, wenn auf einen Elternteil schon ein KFZ zugelassen ist.

TRENNUNGSREGELUNG

Sondereinstufung bis Schadensfreiheitsklasse 10 möglich.

DIENSTWAGEN-REGELUNG

Hat der Versicherungsnehmer einen auf seinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassenen Dienstwagen gefahren, erfolgt eine Sondereinstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

ÜBERNAHME EINES RABATTS

Auch die Übernahme eines Rabatts von einer nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist möglich.



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