Zweitwagen versichern lassen und was es zu beachten gibt.
Der Versicherer gewährt bedingungsgemäß eine Sondereinstufung beim Neuabschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug. Die sogenannte Zweitwagenreglung kann unter anderen bei folgenden Sachverhalten angewendet werden:
Ein weiteres Fahrzeug wird auf den bisherigen Versicherungsnehmer zugelassen.
Auf den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner wird ein KFZ zugelassen.
Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines KFZ berechtigt ist.
Sondereinstufung möglich, wenn auf einen Elternteil schon ein KFZ zugelassen ist.
Sondereinstufung bis Schadensfreiheitsklasse 10 möglich.
Hat der Versicherungsnehmer einen auf seinen ehemaligen Arbeitgeber zugelassenen Dienstwagen gefahren, erfolgt eine Sondereinstufung des Schadenfreiheitsrabatts.
Auch die Übernahme eines Rabatts von einer nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ist möglich.